26.01.24

Bargeldobergrenze in der EU - Beitrag im Blogbeitrag der Moroder Scheideanstalt lesen

EU führt Bargeldobergrenze von 10.000 Euro ein I Moroder Scheideanstalt Essen


Die Europäische Union hat am 18.01.2024 ein wegweisendes Gesetz verabschiedet, das den Kampf gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Sanktionsverschleierung intensiviert. Ein zentraler Bestandteil dieses Geldwäschegesetzes ist die Festlegung einer Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen, die sogenannte Bargeldobergrenze. 

Diese Regelung ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets. Es zielt darauf ab, systematisch gegen Geldwäsche durch organisierte Kriminalität vorzugehen und nationale Gesetzeslücken zu schließen.

Die endgültige Regelung der Bargeldobergrenze steht jedoch noch aus, da die EU-Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament dem Gesetz noch formal zustimmen müssen.

Was ist die Bargeldobergrenze? - Geldwäschegesetz Barzahlung

Die Bargeldobergrenze legt einen vordefinierten Höchstbetrag an Bargeldtransaktionen fest, um Geldwäscheaktivitäten zu erschweren und die Prävention zu fördern. Dies ist ein integraler Bestandteil des Geldwäschegesetzes (GWG) und soll sicherstellen, dass erhebliche Bargeldsummen nicht unregistriert in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Sobald die Schwelle von 10.000 Euro überschritten wird, besteht die Verpflichtung, Transaktionen über elektronische Zahlungssysteme abzuwickeln oder die Herkunft des Geldes nachzuweisen. Dies dient der wirksamen Bekämpfung von Geldwäsche und dem Schließen nationaler Gesetzeslücken.

Was galt bisher in Deutschland?

In Deutschland existiert bisher keine festgelegte Grenze für Barzahlungen. Bei einem Bargeldtransfer über 10.000 Euro besteht jedoch die Pflicht zur Identifikation um zum Nachweis der Herkunft des Geldes. Die gesammelten Informationen müssen vom Händler erfasst und aufbewahrt werden.

Wann kommt die Bargeldobergrenze?

Die Regelung zur Obergrenze für Bargeldkäufe wird auch in Deutschland eingeführt, wo bisher keine solche Grenze existierte. Ab einem Betrag von 10.000 Euro ist ein Bargeldgeschäft in der ganzen EU nicht mehr möglich. In anderen EU-Ländern gelten bereits strengere Bargeldvorschriften als für Deutschland geplant. Beispielsweise ist in Griechenland ein Bargeldgeschäft nur bis zu einem Betrag von 500 Euro möglich.

Eine neue zuständige Behörde in Planung - AMLA

Die nationalen Behörden sollen die Überwachung und Umsetzung der neuen Regelungen in die Hand nehmen. Hierbei erfolgt eine Koordination durch die neu einzurichtende europäische Anti-Geldwäschebehörde, welche unter dem Namen Anti Money Laundering Authority, kurz AMLA bekannt ist. Die neuen Vorgaben der EU geben der AMLA Befugnisse zur Intervention, sollten in einzelnen Mitgliedsstaaten Defizite bestehen. 


Auswirkungen auf den Kauf von Edelmetallen

Seit Januar 2020 gelten spezifische Höchstgrenzen von 1,999,99 Euro für das anonyme Tafelgeschäft mit Edelmetallen, welches den Kauf ohne vorherige Identifikation ermöglicht. Wenn der Betrag den festgelegten Schwellenwert überschreitet, gibt es die Möglichkeit, den Kauf bar abzuwickeln. Allerdings ist dies nur unter der Bedingung möglich, dass der Käufer seine Identität offenlegt und den Nachweis erbringt, woher das Geld stammt. Somit ist auch in diesem Sektor die Verhinderung illegaler Aktivitäten und die der Geldwäsche geschaffen.

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